🕵️ Untersuchung zu Provider­benach­richtigungen

Nach § 169 Absatz 5 TKG mĂĽssen Internetprovider ihre Kund*innen vor Schadsoftwareinfektionen auf deren Systemen warnen, wenn das BSI die Provider darĂĽber informiert.

Auf dieser Seite lässt du eine Meldung für den Internetanschluss generieren, über den du gerade diese Webseite besuchst:

IPv4

Die folgenden Werte werden automatisch ermittelt und können nicht geändert werden:

IPv6

Die folgenden Werte werden automatisch ermittelt und können nicht geändert werden:

Anschlussdaten